Vorschriften für die Schweißrauchabsaugung: Was Betriebe wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Schweißrauch gilt als krebserzeugend. Wer schweißt, muss die Gefährdung beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen.
- Die zentrale Regel ist die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“: Rauch so nah wie möglich an der Entstehungsstelle erfassen.
- Abgesaugte Luft darf nur zurück in die Halle, wenn sie ausreichend gereinigt ist. Beim Edelstahl-Schweißen gelten dafür besonders strenge Bedingungen.
- Die Wirksamkeit der Absaugung muss regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.
Beim Schweißen entsteht in jeder Minute Rauch, ob am Handschweißplatz oder an der Roboterzelle. Dass dieser Rauch abgesaugt werden muss, ist den meisten Betrieben klar. Weniger klar ist oft, welche Regel was verlangt, wie viel Absaugung genug ist und wann die gefilterte Luft in der Halle bleiben darf. Dieser Beitrag ordnet die Vorschriften so, wie wir sie in der Praxis bei der Planung von Schweißrauchabsaugungen anwenden.
Warum Schweißrauch so streng geregelt ist
Schweißrauch besteht zum größten Teil aus sehr feinen Metalloxid-Partikeln. Viele davon sind kleiner als ein Mikrometer. Sie schweben lange in der Hallenluft und gelangen beim Einatmen bis in die Lungenbläschen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Schweißrauch 2017 als krebserzeugend für den Menschen eingestuft – unabhängig vom Werkstoff.
Was genau im Rauch steckt, hängt vom Werkstoff und vom Verfahren ab:
- Baustahl: vor allem Eisenoxide, dazu Mangan, das das Nervensystem schädigen kann.
- Edelstahl und Chrom-Nickel-Stähle: Chrom(VI)- und Nickelverbindungen. Beide sind krebserzeugend, hier gelten die strengsten Anforderungen.
- Aluminium: Aluminiumoxid; beim MIG-Schweißen entsteht zusätzlich Ozon.
- Verzinkte Bleche: Zinkoxid, das „Metallrauchfieber“ auslösen kann.
Die Regeln im Überblick
Für Schweißrauch gibt es nicht eine Vorschrift, sondern ein Zusammenspiel aus Gesetz, Verordnung und Technischen Regeln. Die Technischen Regeln konkretisieren, wie die Pflichten aus Gesetz und Verordnung erfüllt werden. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen zu erfüllen.
| Regel | Worum es geht | Was das für Ihren Betrieb heißt |
|---|---|---|
| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Grundpflicht zur Gefährdungsbeurteilung | Gefahren an jedem Schweißplatz ermitteln, Maßnahmen festlegen und dokumentieren. |
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Umgang mit Gefahrstoffen, Rangfolge der Schutzmaßnahmen | Technische Maßnahmen wie die Absaugung gehen vor Atemschutz. Wirksamkeit regelmäßig prüfen. |
| TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ | Die zentrale Regel fürs Schweißen | Erfassung an der Entstehungsstelle, Auswahl rauchärmerer Verfahren, Bedingungen für die Luftrückführung. |
| TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ | Grenzwerte in der Atemluft | Allgemeiner Staubgrenzwert und eigene Werte z. B. für Mangan müssen eingehalten werden. |
| TRGS 910 | Krebserzeugende Stoffe mit Risikobewertung | Für Chrom(VI)- und Nickelverbindungen gelten sehr niedrige Werte im Mikrogramm-Bereich. |
| TRGS 560 „Luftrückführung“ | Rückführung gereinigter Luft bei krebserzeugenden Stäuben | Bedingungen, unter denen gefilterte Luft in den Arbeitsraum zurück darf. |
| DGUV Regel 109-002 | Arbeitsplatzlüftung, lufttechnische Maßnahmen | Praktische Hinweise zu Erfassung, Absaugung und Hallenlüftung. |
| ArbMedVV | Arbeitsmedizinische Vorsorge | Vorsorge für Schweißer anbieten bzw. verpflichtend veranlassen, je nach Belastung. |
| DIN EN ISO 21904 | Anforderungen und Prüfung von Schweißrauch-Absauggeräten | Grundlage für die Abscheidegrad-Klassen W1, W2 und W3 der Filtergeräte. |
Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Regel. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Rangfolge: erst vermeiden, dann absaugen, zuletzt Atemschutz
Die Gefahrstoffverordnung legt eine feste Reihenfolge der Schutzmaßnahmen fest. Für das Schweißen bedeutet sie in der Praxis:
- Rauch vermeiden oder verringern: Verfahren und Zusatzwerkstoffe mit weniger Rauch wählen, wo es technisch geht. Die TRGS 528 teilt die Verfahren nach ihrer Rauchentwicklung ein – so entsteht beim WIG-Schweißen deutlich weniger Rauch als beim MAG-Schweißen mit Fülldraht.
- Rauch an der Quelle erfassen: Das ist der Kern jeder Schweißrauchabsaugung. Je näher die Erfassung an der Schweißstelle sitzt, desto weniger Luft muss bewegt werden und desto weniger Rauch erreicht den Atembereich.
- Hallenlüftung ergänzen: Eine Raumlüftung allein reicht beim Schweißen in aller Regel nicht. Sie ergänzt die Erfassung an der Quelle und sorgt für Frischluft.
- Organisatorische Maßnahmen: Unterweisung, Arbeitsabläufe, Abstand anderer Mitarbeiter zum Schweißplatz.
- Persönliche Schutzausrüstung: zum Beispiel gebläseunterstützte Schweißhelme – als Ergänzung, nicht als Ersatz für die Absaugung.
Welche Erfassung passt zu welchem Arbeitsplatz?
Die richtige Lösung hängt davon ab, wie und wo geschweißt wird. Aus unseren Projekten haben sich diese Varianten bewährt:
- Brennerabsaugung: Die Erfassung sitzt direkt am Schweißbrenner. Sie wandert mit, braucht wenig Luft, erfordert aber einen Unterdruck-Sauger und eine passende Brennerausstattung.
- Absaugarm: Flexibel an wechselnden Schweißstellen. Wichtig: Der Arm wirkt nur, wenn er nah an der Schweißstelle steht und vom Schweißer mitgeführt wird. Das gehört in die Unterweisung.
- Absaugtisch oder Schweißtisch mit Rückwand: Für Kleinteile an festen Plätzen, der Rauch wird nach hinten oder unten weggezogen.
- Einhausung und Haube: Für Roboterzellen und automatisierte Linien. Die Zelle wird geschlossen, die Luft gezielt abgesaugt. So lassen sich auch große Rauchmengen sicher beherrschen.
Hinter jeder Erfassung steht eine Filteranlage, mobil am einzelnen Platz oder zentral für mehrere Plätze und ganze Linien. Bei Funkenflug gehören Funkenschutz und ein geeignetes Brandschutzkonzept dazu.
Darf die gefilterte Luft zurück in die Halle?
Die Luftrückführung spart im Winter viel Heizenergie. Sie ist aber nur unter Bedingungen erlaubt:
- Die Luft muss so gut gereinigt sein, dass sie die Atemluft nicht belastet. Die Abscheidegrad-Klassen nach DIN EN ISO 21904 zeigen, wofür ein Filtergerät geeignet ist: W1 (mindestens 95%), W2 (mindestens 98%) und W3 (mindestens 99%).
- Beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen sind Chrom(VI)- und Nickelverbindungen im Spiel. Hier kommt eine Rückführung nur mit geprüften Geräten der Klasse W3 und unter den Bedingungen der TRGS 528 und TRGS 560 in Betracht. Oft ist die Abluft nach außen die sicherere Lösung.
- Auch bei zugelassener Rückführung braucht die Halle genug Frischluft.
Ob Rückführung oder Fortluft sinnvoller ist, entscheiden wir mit Ihnen anhand der Werkstoffe, der Rauchmenge und der Heizkosten.
Grenzwerte: woran die Wirksamkeit gemessen wird
Ob eine Absaugung ausreicht, zeigt sich an den Werten in der Atemluft. Für Schweißrauch gibt es keinen eigenen Grenzwert. Herangezogen werden der allgemeine Staubgrenzwert der TRGS 900 – 1,25mg/m³ für den alveolengängigen Anteil und 10mg/m³ für den einatembaren Anteil – sowie die Werte für einzelne Inhaltsstoffe. Für Mangan zum Beispiel liegen sie deutlich niedriger, für Chrom(VI) und Nickel sogar im Mikrogramm-Bereich. In der Praxis bestimmt deshalb oft der kritischste Inhaltsstoff, wie wirksam die Absaugung sein muss.
Prüfen und dokumentieren
Mit dem Einbau ist es nicht getan. Die Gefahrstoffverordnung verlangt, die Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen regelmäßig zu prüfen – mindestens alle drei Jahre. Dazu gehören:
- Messung der Luftmengen und der Erfassung an den Schweißplätzen,
- bei Bedarf Arbeitsplatzmessungen der Gefahrstoffe,
- Wartung und Filterwechsel nach Herstellerangaben,
- Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung und jährliche Unterweisung der Mitarbeiter.
Checkliste für Ihren Betrieb
- Gefährdungsbeurteilung für alle Schweißplätze erstellt und aktuell?
- Werkstoffe bekannt, besonders Edelstahl, verzinkte oder beschichtete Bleche?
- Rauch wird an jedem Platz an der Quelle erfasst, nicht nur über die Hallenlüftung?
- Absaugarme werden im Alltag tatsächlich nachgeführt?
- Filtergeräte haben die passende W-Klasse für die Werkstoffe?
- Luftrückführung nur dort, wo sie zulässig ist?
- Wirksamkeitsprüfung in den letzten drei Jahren durchgeführt und dokumentiert?
- Arbeitsmedizinische Vorsorge für Schweißer geregelt?
Wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, lohnt ein Blick von außen.
So unterstützt KAWEHA
KAWEHA plant und baut seit 1991 Absauganlagen für die Industrie – vom einzelnen Handschweißplatz bis zur ganzen Roboterlinie. Wir konstruieren selbst, fertigen in Nordhessen und betreuen die Anlagen auch nach der Montage. Der Ablauf: kostenlose Erstberatung, Abstimmung per Teams oder Telefon, Begehung vor Ort, dann Konzept und Angebot.
Mehr zur Schweißrauchabsaugung von KAWEHA →
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Ein Fachmann meldet sich innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Ist eine Schweißrauchabsaugung Pflicht?
Ja, in aller Regel. Die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 528 verlangen, Schweißrauch möglichst an der Entstehungsstelle zu erfassen. Nur bei sehr geringen Rauchmengen und kurzen Tätigkeiten kann die Gefährdungsbeurteilung zu einem anderen Ergebnis kommen – das muss dann begründet und dokumentiert sein.
Reicht eine gute Hallenlüftung aus?
Beim Schweißen meist nicht. Eine Raumlüftung verdünnt den Rauch nur, nachdem er sich schon im Atembereich verteilt hat. Vorrang hat die Erfassung an der Quelle, die Hallenlüftung ergänzt sie.
Was bedeutet die Klasse W3?
W3 ist die höchste Abscheidegrad-Klasse für Schweißrauch-Filtergeräte nach DIN EN ISO 21904. Das Gerät scheidet mindestens 99% des Rauchs ab und ist für das Schweißen hochlegierter Stähle wie Edelstahl vorgesehen.
Wie oft muss die Absaugung geprüft werden?
Die Gefahrstoffverordnung verlangt eine regelmäßige Prüfung von Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen, mindestens alle drei Jahre. Wartung und Filterwechsel kommen nach Herstellerangaben hinzu.
Gilt das auch für Löten und thermisches Schneiden?
Ja. Die TRGS 528 gilt für schweißtechnische Arbeiten insgesamt, dazu gehören auch Löten, thermisches Schneiden und verwandte Verfahren.



