Das Wichtigste in Kürze

  • Baustaub ist ein Gemisch aus mineralischen Stäuben wie Beton, Zement, Gips und Mörtel. Besonders gefährlich ist der Quarzfeinstaub.
  • Staub zu vermeiden und zu mindern ist Pflicht – nach Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und TRGS 559.
  • Wirksam ist die Absaugung direkt am Werkzeug, mit Saugern der passenden Staubklasse (M oder H).
  • In Industriebetrieben kommt eine zweite Frage dazu: Wie bleibt der Staub bei Umbauten von laufender Produktion, Maschinen und Reinbereichen fern?

Bohren, Schleifen, Fräsen, Stemmen und Trennen in Beton und Mauerwerk erzeugen große Mengen feinen Staubs. Auf der Baustelle ist das bekannt. Unterschätzt wird es oft dort, wo gebaut wird, während nebenan produziert wird: bei Umbauten in Fertigungshallen, beim Setzen neuer Maschinenfundamente oder beim Durchbruch für eine neue Lüftungsleitung. Dieser Beitrag erklärt, was Baustaub gefährlich macht, welche Regeln gelten und wie Sie ihn beherrschen.

Woraus Baustaub besteht

  • Mineralische Stäube aus Beton, Zement, Kalksandstein, Ziegel, Mörtel und Gips – sie machen den größten Teil aus.
  • Quarzfeinstaub (kristallines Siliziumdioxid) aus Beton, Naturstein, Sand und vielen Mauersteinen. Er ist der kritischste Bestandteil.
  • Altlasten bei Arbeiten an älterer Bausubstanz, etwa in alten Anstrichen, Spachtelmassen oder Dämmstoffen. Für Asbest gelten eigene, sehr strenge Regeln (TRGS 519) – solche Arbeiten dürfen nur dafür zugelassene Fachbetriebe ausführen.

Warum Baustaub gefährlich ist

Für die Gesundheit kommt es auf die Größe der Partikel an. Man unterscheidet:

  • Einatembarer Staub (E-Staub): alles, was über Mund und Nase eingeatmet werden kann. Er reizt die oberen Atemwege und die Augen.
  • Alveolengängiger Staub (A-Staub): der sehr feine Anteil, der bis in die Lungenbläschen gelangt. Er ist mit bloßem Auge nicht zu sehen und bleibt lange in der Luft.

Quarzfeinstaub gehört zum A-Staub. Wer ihn über Jahre einatmet, riskiert eine Silikose (Staublunge) und Lungenkrebs. Tätigkeiten mit Belastung durch Quarzfeinstaub gelten als krebserzeugend. Zementstaub reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch und reizt Haut, Augen und Atemwege.

Welche Regeln gelten

Regel Was sie verlangt
Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Unterweisung.
TRGS 559 (quarzhaltiger Staub) Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Quarzfeinstaub. Als Beurteilungsmaßstab gilt dort 0,05mg/m³ alveolengängiger Quarzfeinstaub.
TRGS 900 Allgemeiner Staubgrenzwert: 1,25mg/m³ A-Staub und 10mg/m³ E-Staub.
TRGS 504 Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub, z. B. Absaugung und Reinigung.
Baustellenverordnung Koordination und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei größeren Baustellen.
Immissionsschutz Vermeidbare Staubemissionen nach außen sind zu verhindern, unvermeidbare zu mindern.

Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der Regeln. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Staub an der Quelle erfassen

Wie bei jedem Gefahrstoff hat die Erfassung an der Quelle Vorrang. In der Praxis heißt das:

  1. Staubarme Verfahren wählen: zum Beispiel Kernbohren statt Stemmen, nass schneiden statt trocken, wo es möglich ist.
  2. Werkzeuge mit Absaughaube: Die Haube sitzt direkt am Werkzeug und ist an einen Sauger angeschlossen.
  3. Sauger der richtigen Staubklasse: Bau- und Industriesauger werden in die Staubklassen L, M und H eingeteilt. Für mineralische Stäube mit Quarzanteil ist mindestens Klasse M üblich, für krebserzeugende Stäube Klasse H.
  4. Bereiche abschotten: Staubschutzwände und Schleusen verhindern, dass sich Staub in angrenzende Bereiche ausbreitet.
  5. Richtig reinigen: Saugen statt fegen oder abblasen. Druckluft und Besen wirbeln den feinen Anteil wieder auf.
  6. Atemschutz ergänzend: Partikelfiltrierende Masken passend zur Belastung – als Ergänzung, nicht als Ersatz für die Absaugung.

Umbau im laufenden Betrieb: Staub von der Produktion fernhalten

In Industriebetrieben geht es nicht nur um die Handwerker, sondern auch um die Produktion nebenan. Baustaub setzt sich auf Maschinen, Führungen und Steuerungen, gelangt in Lüftungsanlagen und kann Produkte verunreinigen. Besonders empfindlich sind Lackierbereiche, Messräume, Elektronik-Fertigung und die Pharmaproduktion. Bewährt hat sich:

  • Baubereich mit Unterdruck: Der abgeschottete Baubereich wird über eine Filteranlage leicht im Unterdruck gehalten. Die Luft strömt dann in den Baubereich hinein statt heraus.
  • Gefilterte Abluft: Die abgesaugte Luft wird gefiltert, bevor sie in die Halle oder nach außen gelangt – bei Quarzfeinstaub mit entsprechend feinen Filtern.
  • Lüftung schützen: Zuluft- und Absauganlagen der Produktion im Umfeld abdecken oder umstellen, damit sie den Staub nicht verteilen.
  • Zentrale Sauganlage nutzen: Wo es eine stationäre Hochvakuumanlage mit Anschlussstellen gibt, lässt sie sich auch für Reinigungsarbeiten im Umbau nutzen – der Staub wird zentral gesammelt.

Checkliste vor Arbeiten mit Baustaub

  1. Gefährdungsbeurteilung erstellt, Quarzanteil der Materialien bekannt?
  2. Staubarme Verfahren geprüft?
  3. Werkzeuge mit Absaughaube und Sauger der passenden Staubklasse vorhanden?
  4. Baubereich abgeschottet, bei laufender Produktion mit Unterdruck?
  5. Lüftungsanlagen im Umfeld geschützt?
  6. Reinigung mit Saugern statt Besen und Druckluft geregelt?
  7. Atemschutz und Unterweisung der Beschäftigten geklärt?

So unterstützt KAWEHA

KAWEHA liefert mobile Industriesauger und stationäre Hochvakuumanlagen für alle rieselfähigen Stäube, auf Wunsch mit Nachfiltern bis Filterklasse H14, sowie Filteranlagen für mineralische und andere Stäube. Für Industriebetriebe planen wir die Absaugung so, dass die Produktion sauber bleibt – auch wenn nebenan gebaut wird.

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Häufige Fragen

Ist Baustaub gesundheitsschädlich?

Ja. Feiner Baustaub reizt Atemwege, Augen und Haut. Der alveolengängige Quarzfeinstaub kann bei langer Belastung eine Silikose und Lungenkrebs verursachen. Deshalb muss Staub bei Bauarbeiten so weit wie möglich vermieden und abgesaugt werden.

Ist es Pflicht, Staub auf Baustellen zu vermeiden?

Ja. Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung verlangen eine Gefährdungsbeurteilung und wirksame Schutzmaßnahmen. Für quarzhaltigen Staub konkretisiert die TRGS 559 die Anforderungen.

Welche Staubklasse braucht ein Sauger für Baustaub?

Für mineralische Stäube mit Quarzanteil ist mindestens Staubklasse M üblich. Für krebserzeugende Stäube ist Staubklasse H vorgesehen. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Staub.

Ist Gipsstaub gefährlich?

Gipsstaub ist weniger kritisch als Quarzfeinstaub, reizt aber Augen und Atemwege und fällt unter den allgemeinen Staubgrenzwert. Mischstäube auf Baustellen enthalten zudem oft weitere Bestandteile – deshalb auch hier absaugen statt fegen.

Wie schützt man eine laufende Produktion bei Umbauarbeiten vor Staub?

Den Baubereich dicht abschotten und über eine Filteranlage im Unterdruck halten, Lüftungsanlagen im Umfeld schützen und konsequent saugen statt fegen. So strömt die Luft in den Baubereich hinein und der Staub bleibt dort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der KSt-Wert beschreibt, wie heftig ein Staub explodiert – genauer: wie schnell der Druck bei einer Explosion ansteigt.
  • Er wird im Labor unter genormten Bedingungen bestimmt und in bar·m/s angegeben.
  • Danach werden Stäube in die Staubexplosionsklassen St 1, St 2 und St 3 eingeteilt.
  • Gebraucht wird der Wert vor allem, um Druckentlastung, Unterdrückung und Entkopplung einer Absauganlage auszulegen.

Wer eine Absauganlage für brennbaren Staub plant, wird früh nach dem KSt-Wert gefragt. Ohne ihn lässt sich der Explosionsschutz der Anlage nicht sicher bemessen. Hier erklären wir, was hinter dem Wert steckt, woher Sie ihn bekommen und was er für Ihre Anlage bedeutet. Wie eine Staubexplosion überhaupt entsteht, lesen Sie im Beitrag Staubexplosion.

Was der KSt-Wert aussagt

Explodiert Staub in einem geschlossenen Behälter, steigt der Druck innerhalb von Millisekunden an. Zwei Größen beschreiben diese Explosion:

  • pmax – der höchste Explosionsüberdruck. Er liegt für viele Stäube bei etwa 7 bis 10bar.
  • (dp/dt)max – der steilste Druckanstieg, also wie schnell der Druck nach oben schießt.

Der Druckanstieg hängt von der Behältergröße ab: In großen Behältern verläuft er langsamer. Damit Messungen vergleichbar sind, wird er mit der dritten Wurzel des Behältervolumens multipliziert. Das Ergebnis ist der KSt-Wert:

KSt = (dp/dt)max · V1/3  [bar·m/s]

Ein hoher KSt-Wert heißt: Die Explosion läuft schnell und heftig ab. Eine Druckentlastung muss dann größer sein und schneller ansprechen.

Die Staubexplosionsklassen

Klasse KSt-Wert Bedeutung
St 0 0 keine Staubexplosion
St 1 über 0 bis 200bar·m/s schwache bis mittlere Explosionsheftigkeit
St 2 über 200 bis 300bar·m/s starke Explosionsheftigkeit
St 3 über 300bar·m/s sehr starke Explosionsheftigkeit

Wichtig: Auch St 1 ist eine gefährliche Staubexplosion. Die Klasse sagt nur, wie heftig sie verläuft, nicht ob sie gefährlich ist. Und: Derselbe Stoff kann je nach Feinheit, Feuchte und Form der Partikel in unterschiedliche Klassen fallen. Sehr feine Metallstäube wie Aluminium können St 3 erreichen, gröbere Stäube desselben Metalls liegen deutlich niedriger.

Wie der KSt-Wert bestimmt wird

Gemessen wird in genormten Prüfbehältern, üblich sind eine 20-Liter-Kugel oder ein 1-m³-Behälter. Der Staub wird eingeblasen, aufgewirbelt und mit einer festgelegten Zündenergie gezündet. Aus der Druckkurve ergeben sich pmax und (dp/dt)max. Das Verfahren ist in der Normenreihe EN 14034 beschrieben.

Woher Sie den Wert bekommen

  1. Sicherheitsdatenblatt: Bei Pulvern und Granulaten als Produkt sind Kenngrößen manchmal angegeben.
  2. Datenbanken: Die Datenbank GESTIS-STAUB-EX des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) enthält Kenngrößen vieler Stäube. Sie eignen sich zur ersten Einschätzung.
  3. Labormessung: Für Ihren tatsächlichen Prozessstaub – etwa Schleifstaub aus Ihrer Produktion – ist eine Messung der sicherste Weg. Dafür wird eine Probe des Staubs aus der Anlage oder vom Arbeitsplatz genommen.

Werte aus Datenbanken sind Richtwerte. Weicht Ihr Staub in Feinheit oder Zusammensetzung ab, kann der tatsächliche Wert höher liegen.

Wofür der KSt-Wert bei der Absauganlage gebraucht wird

  • Explosionsdruckentlastung: Größe und Anzahl der Berstscheiben oder Klappen werden aus KSt-Wert, pmax, Volumen und Festigkeit der Anlage berechnet (EN 14491).
  • Explosionsunterdrückung: Die Anlage muss schnell genug auslösen – je höher der KSt-Wert, desto weniger Zeit bleibt (EN 14373).
  • Entkopplung: Rückschlagklappen und Schnellschlussschieber sind nur für bestimmte Staubwerte und Einbausituationen zugelassen (EN 15089).
  • Auswahl der Anlage: Ob eine Anlage für Ihren Staub geeignet ist, hängt davon ab, für welche KSt– und pmax-Werte sie ausgelegt und geprüft ist.

Neben dem KSt-Wert zählen weitere Kenngrößen: die Mindestzündenergie (wie leicht sich der Staub zünden lässt, wichtig für Elektrostatik), die Mindestzündtemperatur von Staubwolke und Staubschicht und die untere Explosionsgrenze.

Checkliste

  1. Ist bekannt, welche Ihrer Stäube brennbar sind?
  2. Liegen KSt-Wert, pmax und Mindestzündenergie vor – aus Datenblatt, Datenbank oder Messung?
  3. Passen die Werte zu Ihrem echten Prozessstaub, nicht nur zum Ausgangsmaterial?
  4. Ist die Absauganlage für diese Werte ausgelegt und geprüft?
  5. Sind die Werte im Explosionsschutzdokument festgehalten?

So unterstützt KAWEHA

KAWEHA legt Absauganlagen für brennbare Stäube auf die Kenngrößen Ihres Staubs aus – mit Druckentlastung oder Unterdrückung, Entkopplung und ATEX-Ausführung. Fehlen die Werte, sagen wir Ihnen, welche gebraucht werden und wie Sie sie bekommen.

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Häufige Fragen

Was ist der KSt-Wert?

Der KSt-Wert ist eine Kenngröße für die Heftigkeit einer Staubexplosion. Er ergibt sich aus dem maximalen Druckanstieg bei einer Explosion im Prüfbehälter, umgerechnet auf ein Volumen von 1m³, und wird in bar·m/s angegeben.

Was bedeutet Staubexplosionsklasse St 1?

St 1 umfasst Stäube mit einem KSt-Wert über 0 bis 200bar·m/s. Sie explodieren weniger heftig als St 2 oder St 3 – eine Staubexplosion der Klasse St 1 ist aber trotzdem gefährlich und erfordert Schutzmaßnahmen.

Welche Stäube gehören zu St 3?

Vor allem sehr feine Metallstäube, etwa feiner Aluminiumstaub, sowie einzelne organische Pulver. Entscheidend ist der konkrete Staub: Feinheit und Zusammensetzung bestimmen die Klasse.

Wo finde ich den KSt-Wert meines Staubs?

Im Sicherheitsdatenblatt, in Datenbanken wie GESTIS-STAUB-EX oder – am sichersten für Prozessstäube – durch eine Labormessung einer Probe aus Ihrer Produktion.

Warum braucht der Anlagenbauer den KSt-Wert?

Weil Druckentlastung, Explosionsunterdrückung und Entkopplung der Absauganlage danach berechnet und ausgewählt werden. Ohne den Wert lässt sich nicht nachweisen, dass die Anlage einer Explosion standhält.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweißrauch gilt als krebserzeugend. Wer schweißt, muss die Gefährdung beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen.
  • Die zentrale Regel ist die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“: Rauch so nah wie möglich an der Entstehungsstelle erfassen.
  • Abgesaugte Luft darf nur zurück in die Halle, wenn sie ausreichend gereinigt ist. Beim Edelstahl-Schweißen gelten dafür besonders strenge Bedingungen.
  • Die Wirksamkeit der Absaugung muss regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.

Beim Schweißen entsteht in jeder Minute Rauch, ob am Handschweißplatz oder an der Roboterzelle. Dass dieser Rauch abgesaugt werden muss, ist den meisten Betrieben klar. Weniger klar ist oft, welche Regel was verlangt, wie viel Absaugung genug ist und wann die gefilterte Luft in der Halle bleiben darf. Dieser Beitrag ordnet die Vorschriften so, wie wir sie in der Praxis bei der Planung von Schweißrauchabsaugungen anwenden.

Warum Schweißrauch so streng geregelt ist

Schweißrauch besteht zum größten Teil aus sehr feinen Metalloxid-Partikeln. Viele davon sind kleiner als ein Mikrometer. Sie schweben lange in der Hallenluft und gelangen beim Einatmen bis in die Lungenbläschen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Schweißrauch 2017 als krebserzeugend für den Menschen eingestuft – unabhängig vom Werkstoff.

Was genau im Rauch steckt, hängt vom Werkstoff und vom Verfahren ab:

  • Baustahl: vor allem Eisenoxide, dazu Mangan, das das Nervensystem schädigen kann.
  • Edelstahl und Chrom-Nickel-Stähle: Chrom(VI)- und Nickelverbindungen. Beide sind krebserzeugend, hier gelten die strengsten Anforderungen.
  • Aluminium: Aluminiumoxid; beim MIG-Schweißen entsteht zusätzlich Ozon.
  • Verzinkte Bleche: Zinkoxid, das „Metallrauchfieber“ auslösen kann.

Die Regeln im Überblick

Für Schweißrauch gibt es nicht eine Vorschrift, sondern ein Zusammenspiel aus Gesetz, Verordnung und Technischen Regeln. Die Technischen Regeln konkretisieren, wie die Pflichten aus Gesetz und Verordnung erfüllt werden. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen zu erfüllen.

Regel Worum es geht Was das für Ihren Betrieb heißt
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Grundpflicht zur Gefährdungsbeurteilung Gefahren an jedem Schweißplatz ermitteln, Maßnahmen festlegen und dokumentieren.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Umgang mit Gefahrstoffen, Rangfolge der Schutzmaßnahmen Technische Maßnahmen wie die Absaugung gehen vor Atemschutz. Wirksamkeit regelmäßig prüfen.
TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ Die zentrale Regel fürs Schweißen Erfassung an der Entstehungsstelle, Auswahl rauchärmerer Verfahren, Bedingungen für die Luftrückführung.
TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ Grenzwerte in der Atemluft Allgemeiner Staubgrenzwert und eigene Werte z. B. für Mangan müssen eingehalten werden.
TRGS 910 Krebserzeugende Stoffe mit Risikobewertung Für Chrom(VI)- und Nickelverbindungen gelten sehr niedrige Werte im Mikrogramm-Bereich.
TRGS 560 „Luftrückführung“ Rückführung gereinigter Luft bei krebserzeugenden Stäuben Bedingungen, unter denen gefilterte Luft in den Arbeitsraum zurück darf.
DGUV Regel 109-002 Arbeitsplatzlüftung, lufttechnische Maßnahmen Praktische Hinweise zu Erfassung, Absaugung und Hallenlüftung.
ArbMedVV Arbeitsmedizinische Vorsorge Vorsorge für Schweißer anbieten bzw. verpflichtend veranlassen, je nach Belastung.
DIN EN ISO 21904 Anforderungen und Prüfung von Schweißrauch-Absauggeräten Grundlage für die Abscheidegrad-Klassen W1, W2 und W3 der Filtergeräte.

Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Regel. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Rangfolge: erst vermeiden, dann absaugen, zuletzt Atemschutz

Die Gefahrstoffverordnung legt eine feste Reihenfolge der Schutzmaßnahmen fest. Für das Schweißen bedeutet sie in der Praxis:

  1. Rauch vermeiden oder verringern: Verfahren und Zusatzwerkstoffe mit weniger Rauch wählen, wo es technisch geht. Die TRGS 528 teilt die Verfahren nach ihrer Rauchentwicklung ein – so entsteht beim WIG-Schweißen deutlich weniger Rauch als beim MAG-Schweißen mit Fülldraht.
  2. Rauch an der Quelle erfassen: Das ist der Kern jeder Schweißrauchabsaugung. Je näher die Erfassung an der Schweißstelle sitzt, desto weniger Luft muss bewegt werden und desto weniger Rauch erreicht den Atembereich.
  3. Hallenlüftung ergänzen: Eine Raumlüftung allein reicht beim Schweißen in aller Regel nicht. Sie ergänzt die Erfassung an der Quelle und sorgt für Frischluft.
  4. Organisatorische Maßnahmen: Unterweisung, Arbeitsabläufe, Abstand anderer Mitarbeiter zum Schweißplatz.
  5. Persönliche Schutzausrüstung: zum Beispiel gebläseunterstützte Schweißhelme – als Ergänzung, nicht als Ersatz für die Absaugung.

Welche Erfassung passt zu welchem Arbeitsplatz?

Die richtige Lösung hängt davon ab, wie und wo geschweißt wird. Aus unseren Projekten haben sich diese Varianten bewährt:

  • Brennerabsaugung: Die Erfassung sitzt direkt am Schweißbrenner. Sie wandert mit, braucht wenig Luft, erfordert aber einen Unterdruck-Sauger und eine passende Brennerausstattung.
  • Absaugarm: Flexibel an wechselnden Schweißstellen. Wichtig: Der Arm wirkt nur, wenn er nah an der Schweißstelle steht und vom Schweißer mitgeführt wird. Das gehört in die Unterweisung.
  • Absaugtisch oder Schweißtisch mit Rückwand: Für Kleinteile an festen Plätzen, der Rauch wird nach hinten oder unten weggezogen.
  • Einhausung und Haube: Für Roboterzellen und automatisierte Linien. Die Zelle wird geschlossen, die Luft gezielt abgesaugt. So lassen sich auch große Rauchmengen sicher beherrschen.

Hinter jeder Erfassung steht eine Filteranlage, mobil am einzelnen Platz oder zentral für mehrere Plätze und ganze Linien. Bei Funkenflug gehören Funkenschutz und ein geeignetes Brandschutzkonzept dazu.

Darf die gefilterte Luft zurück in die Halle?

Die Luftrückführung spart im Winter viel Heizenergie. Sie ist aber nur unter Bedingungen erlaubt:

  • Die Luft muss so gut gereinigt sein, dass sie die Atemluft nicht belastet. Die Abscheidegrad-Klassen nach DIN EN ISO 21904 zeigen, wofür ein Filtergerät geeignet ist: W1 (mindestens 95%), W2 (mindestens 98%) und W3 (mindestens 99%).
  • Beim Schweißen von Chrom-Nickel-Stählen sind Chrom(VI)- und Nickelverbindungen im Spiel. Hier kommt eine Rückführung nur mit geprüften Geräten der Klasse W3 und unter den Bedingungen der TRGS 528 und TRGS 560 in Betracht. Oft ist die Abluft nach außen die sicherere Lösung.
  • Auch bei zugelassener Rückführung braucht die Halle genug Frischluft.

Ob Rückführung oder Fortluft sinnvoller ist, entscheiden wir mit Ihnen anhand der Werkstoffe, der Rauchmenge und der Heizkosten.

Grenzwerte: woran die Wirksamkeit gemessen wird

Ob eine Absaugung ausreicht, zeigt sich an den Werten in der Atemluft. Für Schweißrauch gibt es keinen eigenen Grenzwert. Herangezogen werden der allgemeine Staubgrenzwert der TRGS 900 – 1,25mg/m³ für den alveolengängigen Anteil und 10mg/m³ für den einatembaren Anteil – sowie die Werte für einzelne Inhaltsstoffe. Für Mangan zum Beispiel liegen sie deutlich niedriger, für Chrom(VI) und Nickel sogar im Mikrogramm-Bereich. In der Praxis bestimmt deshalb oft der kritischste Inhaltsstoff, wie wirksam die Absaugung sein muss.

Prüfen und dokumentieren

Mit dem Einbau ist es nicht getan. Die Gefahrstoffverordnung verlangt, die Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen regelmäßig zu prüfen – mindestens alle drei Jahre. Dazu gehören:

  • Messung der Luftmengen und der Erfassung an den Schweißplätzen,
  • bei Bedarf Arbeitsplatzmessungen der Gefahrstoffe,
  • Wartung und Filterwechsel nach Herstellerangaben,
  • Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung und jährliche Unterweisung der Mitarbeiter.

Checkliste für Ihren Betrieb

  1. Gefährdungsbeurteilung für alle Schweißplätze erstellt und aktuell?
  2. Werkstoffe bekannt, besonders Edelstahl, verzinkte oder beschichtete Bleche?
  3. Rauch wird an jedem Platz an der Quelle erfasst, nicht nur über die Hallenlüftung?
  4. Absaugarme werden im Alltag tatsächlich nachgeführt?
  5. Filtergeräte haben die passende W-Klasse für die Werkstoffe?
  6. Luftrückführung nur dort, wo sie zulässig ist?
  7. Wirksamkeitsprüfung in den letzten drei Jahren durchgeführt und dokumentiert?
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge für Schweißer geregelt?

Wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, lohnt ein Blick von außen.

So unterstützt KAWEHA

KAWEHA plant und baut seit 1991 Absauganlagen für die Industrie – vom einzelnen Handschweißplatz bis zur ganzen Roboterlinie. Wir konstruieren selbst, fertigen in Nordhessen und betreuen die Anlagen auch nach der Montage. Der Ablauf: kostenlose Erstberatung, Abstimmung per Teams oder Telefon, Begehung vor Ort, dann Konzept und Angebot.

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Häufige Fragen

Ist eine Schweißrauchabsaugung Pflicht?

Ja, in aller Regel. Die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 528 verlangen, Schweißrauch möglichst an der Entstehungsstelle zu erfassen. Nur bei sehr geringen Rauchmengen und kurzen Tätigkeiten kann die Gefährdungsbeurteilung zu einem anderen Ergebnis kommen – das muss dann begründet und dokumentiert sein.

Reicht eine gute Hallenlüftung aus?

Beim Schweißen meist nicht. Eine Raumlüftung verdünnt den Rauch nur, nachdem er sich schon im Atembereich verteilt hat. Vorrang hat die Erfassung an der Quelle, die Hallenlüftung ergänzt sie.

Was bedeutet die Klasse W3?

W3 ist die höchste Abscheidegrad-Klasse für Schweißrauch-Filtergeräte nach DIN EN ISO 21904. Das Gerät scheidet mindestens 99% des Rauchs ab und ist für das Schweißen hochlegierter Stähle wie Edelstahl vorgesehen.

Wie oft muss die Absaugung geprüft werden?

Die Gefahrstoffverordnung verlangt eine regelmäßige Prüfung von Funktion und Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen, mindestens alle drei Jahre. Wartung und Filterwechsel kommen nach Herstellerangaben hinzu.

Gilt das auch für Löten und thermisches Schneiden?

Ja. Die TRGS 528 gilt für schweißtechnische Arbeiten insgesamt, dazu gehören auch Löten, thermisches Schneiden und verwandte Verfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Absauganlagen gibt es nicht ein Gesetz, sondern mehrere Regelkreise: Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Umweltschutz und Produktsicherheit.
  • Der Betreiber ist verantwortlich, dass die Anlage ihre Schutzaufgabe erfüllt, sicher betrieben und regelmäßig geprüft wird.
  • Der Hersteller ist verantwortlich, dass die Anlage sicher gebaut ist: CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, bei Bedarf ATEX.
  • Dieser Beitrag ist eine Landkarte. Die Einzelheiten zu Schweißrauch, Ölnebel, Gefahrstoffen und Staubexplosionen finden Sie in unseren Fachbeiträgen.

Wer eine Absauganlage plant oder betreibt, stößt schnell auf eine lange Liste von Abkürzungen: GefStoffV, BetrSichV, TRGS, ASR, TA Luft, CE, ATEX. Jede Regel betrifft einen anderen Teil der Aufgabe. Dieser Beitrag ordnet sie: Wer muss was tun, und wo finden Sie die Details? So sehen Sie auf einen Blick, welche Punkte für Ihren Betrieb wichtig sind.

Vier Regelkreise, zwei Rollen

Eine Absauganlage hat zwei Seiten. Sie ist eine Schutzmaßnahme – sie soll Mitarbeiter vor Gefahrstoffen schützen. Und sie ist selbst ein Arbeitsmittel mit Ventilator, Elektrik und Filtern, von dem eigene Gefahren ausgehen können. Dazu kommt die Luft, die das Gebäude verlässt, und die Frage, wie die Anlage gebaut ist. Daraus ergeben sich vier Regelkreise:

  • Arbeitsschutz: Was muss die Anlage leisten, damit die Atemluft sauber ist? (Betreiber)
  • Betriebssicherheit: Wie wird die Anlage sicher betrieben, gewartet und geprüft? (Betreiber)
  • Umweltschutz und Baurecht: Was darf nach außen, was gilt für Gebäude und Brandschutz? (Betreiber)
  • Produktsicherheit: Wie muss die Anlage gebaut und gekennzeichnet sein? (Hersteller)

Die Landkarte: Regeln für Betreiber

Regel Worum es geht Was das für Ihre Absauganlage heißt
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Grundpflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln, Maßnahmen festlegen und dokumentieren. Die Absaugung ist oft das Ergebnis dieser Beurteilung.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit TRGS 400, 402, 500 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Rangfolge der Schutzmaßnahmen Technische Maßnahmen wie die Absaugung gehen vor persönlicher Schutzausrüstung. Funktion und Wirksamkeit regelmäßig prüfen, mindestens alle drei Jahre.
Technische Regeln für einzelne Themen z. B. TRGS 528 (Schweißen), TRGS 560 (Luftrückführung), TRGS 900 (Grenzwerte) Konkrete Anforderungen an Erfassung, Rückführung der gereinigten Luft und zulässige Belastung.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln Gefährdungsbeurteilung auch für die Anlage selbst, Instandhaltung, Prüfungen durch befähigte Personen, Fristen festlegen.
DGUV Vorschrift 3 elektrische Anlagen und Betriebsmittel Elektrische Teile der Anlage regelmäßig prüfen lassen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ASR A3.6 „Lüftung“ gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen Regelt die allgemeine Lüftung. Wichtig in der Praxis: Was abgesaugt und nach außen geführt wird, muss als Zuluft nachströmen – ohne Zugluft.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Lärm am Arbeitsplatz Ventilatoren und Rohrleitungen sind Lärmquellen. Schalldämmung gehört in die Planung.
Explosionsschutz (GefStoffV, BetrSichV, TRGS 720 ff.) brennbare Stäube, Dämpfe und Nebel Zonen festlegen, Explosionsschutzdokument erstellen, geeignete Geräte einsetzen, Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), TA Luft Emissionen nach außen Wird Abluft ins Freie geführt, gilt die Pflicht, schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik zu vermeiden. Für genehmigungsbedürftige Anlagen gelten die Anforderungen der TA Luft und der Genehmigung.
Bau- und Brandschutzrecht der Länder Gebäude, Leitungen, Brandschutz Geräte im Freien, Dachdurchführungen und Leitungen durch Brandwände oder Decken können baurechtliche Anforderungen auslösen.
Abfallrecht gebrauchte Filter, abgeschiedene Stoffe Filter und Abscheidegut je nach Inhalt ordnungsgemäß entsorgen, zum Beispiel ölhaltige oder krebserzeugende Stäube.

Die Landkarte: Regeln für Hersteller

Regel Was sie verlangt
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, künftig Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Risikobeurteilung, sichere Konstruktion, technische Unterlagen, Betriebsanleitung, EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Die Maschinenverordnung löst die Richtlinie ab dem 20. Januar 2027 ab.
EMV-Richtlinie und weitere Binnenmarkt-Richtlinien Elektromagnetische Verträglichkeit und, je nach Ausführung, weitere Anforderungen an elektrische Teile.
ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche müssen dafür ausgelegt, geprüft und gekennzeichnet sein.
EU-Ökodesign-Vorgaben für Ventilatoren Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Ventilatoren.
Harmonisierte Normen und Prüfnormen z. B. DIN EN ISO 21904 für Schweißrauch-Filtergeräte (Klassen W1 bis W3) oder Normen zur Klassifizierung von Schwebstofffiltern.

Wichtig für Betreiber: Wer mehrere Maschinen und Geräte zu einer Gesamtanlage verbindet oder eine Anlage wesentlich verändert, kann selbst rechtlich zum Hersteller werden – mit allen Pflichten von der Risikobeurteilung bis zur CE-Kennzeichnung. Das sollten Sie vor Umbauten klären.

Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der jeweiligen Regel. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wo Sie die Einzelheiten finden

Je nachdem, was abgesaugt wird, kommen eigene Regeln hinzu. Die wichtigsten haben wir in eigenen Beiträgen ausführlich beschrieben:

Prüfen, warten, dokumentieren

Mit der Inbetriebnahme beginnen die Betreiberpflichten erst. Aus mehreren Regeln ergeben sich Prüfungen, die oft verwechselt werden:

Prüfung Grundlage Was geprüft wird
Wirksamkeit der Schutzmaßnahme GefStoffV Erfasst die Anlage die Gefahrstoffe ausreichend? Luftmengen, Erfassung, bei Bedarf Arbeitsplatzmessung. Mindestens alle drei Jahre.
Sicherer Zustand des Arbeitsmittels BetrSichV Mechanik, Schutzeinrichtungen, Zustand der Anlage. Art, Umfang und Fristen legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
Elektrische Sicherheit DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlage und Betriebsmittel in festgelegten Abständen.
Explosionsschutz BetrSichV, GefStoffV Bei Anlagen in oder mit explosionsgefährdeten Bereichen: vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch dafür befähigte Personen.
Wartung und Filterwechsel Betriebsanleitung des Herstellers Filterzustand, Differenzdruck, Dichtungen, Austrag, Funktion der Überwachung.

Alles, was geprüft und gewartet wird, gehört dokumentiert. Bei einer Begehung durch Behörde oder Berufsgenossenschaft ist das der Nachweis, dass Sie Ihre Pflichten kennen und erfüllen.

Checkliste für Betreiber

  1. Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze erstellt, und ist die Absaugung darin als Maßnahme beschrieben?
  2. Gefährdungsbeurteilung für die Absauganlage selbst als Arbeitsmittel vorhanden?
  3. CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung liegen vor?
  4. Wirksamkeitsprüfung in den letzten drei Jahren durchgeführt und dokumentiert?
  5. Prüffristen für Anlage und Elektrik festgelegt und eingehalten?
  6. Bei brennbaren Stäuben, Dämpfen oder Nebeln: Zonen festgelegt und Explosionsschutzdokument aktuell?
  7. Rückführung gereinigter Luft nur dort, wo sie zulässig ist?
  8. Abluft nach außen: Ist geklärt, welche Anforderungen an die Emissionen gelten?
  9. Ausreichend Zuluft für die abgesaugte Luftmenge vorhanden?
  10. Unterweisung der Mitarbeiter zur Absaugung dokumentiert?
  11. Vor Umbauten oder Erweiterungen geklärt, ob dadurch Herstellerpflichten entstehen?

So unterstützt KAWEHA

KAWEHA plant, konstruiert und fertigt Absauganlagen seit 1991 selbst – in Nordhessen, mobil oder zentral, modular erweiterbar, auf Wunsch in ATEX-Ausführung. Weil Planung, Montage und Service aus einer Hand kommen, behalten wir beide Seiten im Blick: die Schutzaufgabe am Arbeitsplatz und die sichere Anlage. Für Anlagen, die wir betreuen, übernehmen wir Wartung und Prüfung mit Protokoll für Ihre Unterlagen.

Der Ablauf: kostenlose Erstberatung, Abstimmung per Teams oder Telefon, Begehung vor Ort, dann Konzept und Angebot, anschließend Montage und Service.

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Häufige Fragen

Ist eine Absauganlage gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht pauschal. Die Pflicht ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Entstehen Gefahrstoffe wie Schweißrauch, Ölnebel oder Stäube, verlangt die Gefahrstoffverordnung technische Schutzmaßnahmen vor persönlicher Schutzausrüstung. In der Praxis ist das meist eine Absaugung an der Entstehungsstelle.

Wer ist verantwortlich – Hersteller oder Betreiber?

Beide, für unterschiedliche Dinge. Der Hersteller ist für die sichere Bauweise, die CE-Kennzeichnung und die Unterlagen verantwortlich. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass die Anlage zum Arbeitsplatz passt, wirksam ist, sicher betrieben und regelmäßig geprüft wird.

Wie oft muss eine Absauganlage geprüft werden?

Die Wirksamkeit als Schutzmaßnahme nach Gefahrstoffverordnung mindestens alle drei Jahre. Weitere Prüfungen der Anlage und der Elektrik legt der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Wartung und Filterwechsel richten sich nach der Betriebsanleitung.

Braucht eine Absauganlage eine Genehmigung?

Meist nicht als eigene Anlage. Anforderungen können sich aber ergeben, wenn die Produktionsanlage nach Immissionsschutzrecht genehmigungsbedürftig ist, wenn Abluft ins Freie geführt wird oder wenn baurechtliche Fragen berührt sind, etwa bei Geräten im Freien oder Leitungen durch Brandwände. Im Zweifel klären Sie das früh mit der zuständigen Behörde.

Was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie ab. Sie richtet sich vor allem an Hersteller. Für Betreiber bleiben die Pflichten im Betrieb im Kern gleich; wichtig bleibt, bei Umbauten zu prüfen, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.